SIKES MehrfachVersicherungsAgentur e.U. +43 1 996 20 19

Unser Service

Richtig Gut Betreut

Persönliche Betreuung

Im Schadensfall steht Ihnen ein kompetenter Berater persönlich zur Seite und übernimmt die Abwicklung mit der Versicherung.

  • Selbständig, weil der Beruf des Mehrfachversicherungsagenten nur in Form eines Gewerbes und nicht unselbständig ausgeübt werden kann.
  • Professionell, weil die Zugangsvoraussetzung zu diesem Gewerbe eine kommissionelle staatliche Prüfung ist und Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit (reglementiertes Gewerbe).
  • Autonom, weil die Mehrfachversicherungsagenten mit Auftragsverhältnis zu mehreren Versicherungsunternehmen die Interessen des Versicherungskunden vertreten.

Kostenloser VIP-Service im Schadensfall zum 4-jährigen Jubiläum

Ein Unfallschaden ist ärgerlich genug, mit unserer Reparaturabwicklung werden Sie hingegen viel Freude haben. Bei allen, ab 01.02.2014, über SIKES MehrfachVersicherungsAgentur e.U. abgeschlossenen KFZ-Versicherungen für PKWs ist der VIP-Service im Schadensfall automatisch und kostenlos mit an Bord. Alles was Sie tun müssen: Nehmen Sie mit uns nach dem Unfall Kontakt auf. Unser Partnerunternehmen KFZ-Pflaster holt Ihr Auto ab und stellt Ihnen ein kostenloses Leihauto vor Ort zur Verfügung. Ihr repariertes Fahrzeug wird Ihnen wieder gereinigt zugestellt.

Und das Beste: Wir reduzieren Ihren Kaskoselbstbehalt um EUR 100,-. Egal wo und wie Sie versichert sind.

Kostenloser Rechtsschutz ist bei uns inklusive

Gibt es Probleme mit Versicherungsverträgen helfen wir mit Rechtsschutz auf unsere Kosten

Mit SIKES sind Sie in jedem Fall bestens versichert. Im Streitfall mit der Versicherung unterstützen wir Sie mit kostenlosem Rechtschutz. Und zwar bei allen Fällen, die schwer zu lösen sind oder nur noch der Weg vor Gericht möglich ist. Von diesem besonderen Rechtsschutz profitieren alle User von SIKES, unabhängig davon, ob die Versicherung online oder über einen der SIKES-Partner abgeschlossen wurde. Die Kosten für die Wahrung Ihrer Interessen vor österreichischen Gerichten übernehmen wir.

Der kostenlose Rechtsschutz von SIKES greift in jedem Fall, wenn:

  1. Eine Registrierung bei SIKES erfolgt ist.
  2. Der entsprechende Versicherungsvertrag über das Onlineportal SIKES abgeschlossen wurde.
  3. Ein per SMS-Tan freigeschalteter Versicherungsvergleich und ein Risiko Check gemacht wurden.
  4. Der streitgegenständige Vertrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls aufrecht ist und noch von SIKES betreut wird.
  5. Vor dem Gerichtsweg die Schlichtungsstelle des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten hinzugezogen wurde und diese die Erfolgsaussichten Ihrer Klage als positiv beurteilen. Die Kosten der Fallpauschale (je nach Streitwert zwischen EUR 100,- und maximal EUR 500,-) werden von SIKES nicht übernommen.
  6. Der von uns vorgeschlagene Rechtsanwalt Sie im Streitfall vor Gericht vertritt. Für die Wahl eines anderen Rechtsanwalts ist ein Selbstbehalt zwischen EUR 220,- und maximal EUR 750,- zu tragen, Streitfälle unter einem Streitwert von EUR 500,- sind davon ausgeschlossen.
  7. Der Streitfall frühestens nach Ablauf von 3 Monaten seit Vertragsabschluss eingetreten ist.
  8. Keiner der generellen Ausschlussgründe erfüllt ist.

Generelle Ausschlüsse

  • die Geltendmachung von Leistungen aus Versicherungsverträgen, sofern der jeweilige Versicherer die Ablehnung der Leistung damit begründet, dass die Versicherungsprämie nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet wurde. Dies gilt nicht, wenn die Nichtzahlung oder nicht rechtzeitige Zahlung der Prämie auf ein Verschulden des jeweiligen Versicherers zurückzuführen ist und der Versicherte gegenüber SIKES nachweist, die Erst- bzw. Folgeprämie rechtzeitig bezahlt zu haben.
  • die Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegen die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft.
  • Verfahren gegen SIKES Mehrfachversicherungsagentur.

Es handelt sich bei diesem kostenlosen Zusatzservice für SIKES-Kunden um eine freiwillige Leistung von SIKES an seine User, welche auf einem Rechtsschutzvertrag basiert, und daher jederzeit ohne Angabe von Gründen entfallen kann. Eine Information über den Wegfall dieser zusätzlichen, für den SIKES-User kostenlosen Option muss durch SIKES nicht gesondert erfolgen. Es besteht seitens der sikes.at User keinerlei Rechtsanspruch auf diese freiwillige Zusatzleistung.